
Viele von uns sind im Moment verunsichert. Die wenigstens wissen, in welchem Bundesland man noch raus aufs Wasser darf. Die bundesweit beschlossene Kontaktsperre wurde in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Das sorgt schnell für Verunsicherung. Aber bei aller nötigen Vorsicht. Wer mit seinem Kanu, Kajak, SUP oder Packraft aufs Wasser geht hält automatisch den nötigen Mindestabstand ein. Und Bewegung können wir alle brauchen.
Wir versuchen Euch einen Überblick zu geben, was erlaubt ist und was nicht Wir aktualisieren den Beitrag regelmäßig. Aufgrund der Dynamik gilt aber natürlich: wir können keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren.
Welche Einschränkungen gelten für Paddler in Corona allgemein?
In allen Bundesländern gilt auf jeden Fall, dass maximal zwei Personen zusammen unterwegs sein dürfen. Mit 1,5m Mindestabstand. Einige Bundesländer haben Ausgangssperren eingeführt, die aber meist Sport als Ausnahme zulassen. Auch da kann es natürlich zu unschönen Diskussionen kommen – überlegt es Euch gut…. Wir wiederholen in der Übersicht der Bundesländer die 2-Personen und 1,50m Abstand nicht. Diese gilt immer mindestens.
Ein stationärer Kanuverleih hat im Normalfall geschlossen. Wenn Du kein eigenes Boot hast, gibt es immer noch die Möglichkeit Boote per Postversand zu leihen. Das gilt zumindest für Packrafts, die sich dank kleinem Volumen und niedrigem Gewicht zum Versand eignen.
Paddeln als individuelle sportliche Betätigung ist generell erlaubt. Bitte beachtet allerdings, dass die sportliche Betätigung meist im Lebensumfeld stattfinden muss. Reisen in andere Bundesländer vermeiden, in den meisten Bundesländern ist es notwendig im Umfeld des Wohnbereichs aufs Wasser zu gehen. Positiv gesehen eine gute Gelegenheit mal wieder die eigene Umgebung besser kennenzulernen.
Bundesland für Bundesland
Wie gesagt, Sport treiben ist in allen Bundesländern – Stand 31.03.20 – erlaubt. Im Folgenden findet Ihr Links für die meisten Bundesländer. Berlin und Brandenburg vorbildlich, da informiert direkt die Wasserschutzpolizei.
Bayern – Sport treiben im Freien ist grundsätzlich erlaubt. Link zum Stand 30.03.20
https://www.sueddeutsche.de/bayern/coronavirus-bayern-ausgangsbeschraenkung-regeln-1.4852160
Berlin – Paddeln ist grundsätzlich erlaubt. Link zum Stand 30.03.20
Brandenburg – Paddeln ist grundsätzlich erlaubt. Link zum Stand am 27.03.20
https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/corona-informationen-zur-nutzung-der-gew/1889322
Bremen – Sport treiben im Freien ist grundsätzlich erlaubt. Link zum Stand 30.03.20
Hamburg – Sport treiben im Freien ist grundsätzlich erlaubt. Link zum Stand 23.03.20
https://www.hamburg.de/faq-corona-freizeit/#neunzehn
Mecklenburg-Vorpommern – Sport treiben im Freien ist grundsätzlich erlaubt. Reisen innerhalb des Bundeslandes ist für Ansässige erlaubt. Link zum ständig aktualisierten Stand
https://www.regierung-mv.de/service/Corona-FAQs/
Niedersachsen – Sport treiben im Freien ist grundsätzlich erlaubt. Link zum Stand 31.03.20
Saarland – Sport treiben im Freien ist grundsätzlich erlaubt. Link zum Stand 25.03.20
https://www.saarland.de/SID-BBB18C9A-BCD95747/254503.htm
Sachsen – Sport treiben im Freien ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf man sich in Sachsen nicht mit einer Person treffen, die nicht zum Hausstand gehört. Auch nicht mit Mindestabstand. Und Sport muss im näheren Wohnungsumfeld stattfinden. Wir raten in Sachsen im Moment vom Paddeln ab. Link zum Stand 27.03.20
Sachsen-Anhalt – Sport treiben im Freien ist grundsätzlich erlaubt. Link zum Stand 27.03.20
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/coronavirus-ausgangsbeschraenkung-kontaktverbot-100.html
Wir aktualisieren die Links und die Liste weiter.
Ohren steif halten, gesund bleiben und nicht unterkriegen lassen.
Letzte Aktualisierung: 01.04.20